Kitaplatz bequem online vormerken

Was Eltern in Bad Schönborn wissen müssen

Ab September 2023 führt die Gemeinde Bad Schönborn ein neues Vormerksystem für die Plätze in den Kindertageseinrichtungen (kurz: Kitas) ein. Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Kinder bequem von zu Hause aus online vorzumerken.

Um einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Bad Schönborn für das Kindergartenjahr 2024/2025 (vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2025) zu erhalten, erfolgt die Vormerkung ausschließlich über das Modul "Zentrale Vormerkung" auf der Homepage der Gemeinde Bad Schönborn. Dabei können bis zu drei Wunscheinrichtungen (Priorität 1-3) angegeben werden.

Wichtig zu wissen:

Die Vormerkung stellt keine verbindliche Zusage dar. Die Kindertageseinrichtungen prüfen in der Prioritätsreihenfolge die Verfügbarkeit von Plätzen. Die offizielle Platzvergabe beginnt erst am 15. Februar 2024 und wird von den Einrichtungsleitungen der Kindergärten organisiert. Sobald eine Einrichtung einen Platz bestätigen kann, werden die Eltern per E-Mail informiert.

Dieses Angebot richtet sich an Familien mit Wohnsitz in Bad Schönborn sowie an Familien, die in den kommenden Monaten hierher ziehen werden. Es gilt für Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt. Auch für das laufende Kindergartenjahr vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 besteht weiterhin die Möglichkeit zur Vormerkung.

Die Schritte der Zentralen Vormerkung im Überblick:

  • Eltern müssen sich zuerst online bei der Zentralen Kitaplatz-Vormerkung registrieren.
  • Nach der Registrierung geben Eltern ihre individuellen Daten und bis zu drei Wunsch-Kitas an.
  • Bei Wunsch eines Ganztagesbetreuungsplatzes ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung notwendig.
  • Platzwünsche für das Kindergartenjahr 2024/2025 müssen bis zum 31.01.2024 erfasst sein.
  • Diese Informationen werden zentral bei der Gemeindeverwaltung erfasst und an die entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen weitergeleitet.
  • Die Platzvergabe durch die Kindertageseinrichtungen erfolgt zwischen dem 01. Februar 2024 und Anfang Mai 2024.
  • Die Kindertageseinrichtungen prüfen, ob zum gewünschten Aufnahmedatum ein freier Platz zur Verfügung steht.
  • Über eine Platzzusage informiert dann die Einrichtung, die das Kind aufnehmen kann, die Eltern per E-Mail.
  • Die verbindliche Vergabe des Betreuungsplatzes erfolgt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages der Kindertageseinrichtung.
  • Falls keine der gewünschten Kindertageseinrichtungen einen Betreuungsplatz anbieten kann, erhalten die Eltern eine E-Mail. Die Gemeindeverwaltung unterstützt dann bei der Suche nach Alternativen.

Was ist mit Krippenplätzen?

Für Krippenplätze gibt es keinen festen Stichtag. Die Zusagen für die Krippenplätze erfolgen aufgrund der kurzen Zeitspanne im laufenden Jahr. 
Bitte beachten Sie: Wenn Kinder bei Vollendung des dritten Lebensjahres von der Krippe in den Kindergarten wechseln sollen, müssen sie erneut online registriert werden. Eine gleichzeitige Doppelerfassung ist möglich.​​​​​

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Ansprechpartnerinnen im Sachgebiet Bildung & Soziales stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind für Sie da!

Christiane Bös

Sachgebietsleiterin Bildung und Soziales

07253 870-210

christiane.boes(at)bad-schoenborn.de

Mitarbeiterin Christiane Bös

Hier geht es zur zentralen Kitaplatz-Vormerkung 

Schritt für Schritt zum Kitaplatz