Die Gemeinde Bad Schönborn bietet Ihnen die Möglichkeit, verschlüsselt – und damit sicher – mit der Kommune zu kommunizieren. Auch sensible Daten können auf diesem Weg an die Verwaltung übertragen und diese Daten vor unberechtigtem Einblick geschützt werden.
Das Serviceportal Baden-Württemberg (Service-BW) dient zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG).
Registrierung mit E-Mailadresse und Passwort: www.service-bw.de/servicekonto/registrierung/
Allgemeine Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Die Gemeinde Bad Schönborn bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation. Wir weisen darauf hin, dass keine E-Mail-Verschlüsselung stattfindet. Da beim Versand einer E-Mail an die Gemeinde Bad Schönborn eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann, bitten wir Sie deshalb, in den Fällen, in denen sensible Daten übertragen werden sollen, die papiergebundene Kommunikation oder die elektronische Kontaktaufnahme über Service-BW zu nutzen.
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG-BW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Die Gemeindeverwaltung Bad Schönborn eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung und nicht für Dritte wie zum Beispiel verlinkte Einrichtungen oder andere Behörden gelten.
Formfreie Kommunikation
Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift, also die Schriftform, nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info(at)bad-schoenborn.de
Des Weiteren können Sie unsere Mitarbeitenden über das Kontaktformular und über die Angaben in den Rubriken „Ämter“ und „Mitarbeitende A-Z“ auf unserer Homepage oder über die E-Mailadressen auf Briefköpfen der Gemeinde Bad Schönborn kontaktieren.
Eine solche Kommunikation ist jedoch nicht vor dem Einblick Dritter geschützt.
Formgebundene Kommunikation
Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen.
Für die formgebundene Kommunikation können Sie sich unter Service-BW kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können Sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf Service-BW elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren.
Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden.
Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung haben, wenden Sie sich an edv(at)bad-schoenborn.de