Global denken, lokal handeln - das gilt auch für den Klimaschutz in Bad Schönborn. Der Weltklimarat (IPCC) verdeutlicht in seinen aktuellen Sachstandsberichten, dass die Risiken durch die Klimakrise weltweit für Mensch und Natur sehr stark zunehmen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Bad Schönborn bis 2030 klimaneutral sein soll. Auch Landkreisweit wird viel unternommen und die Klimaneutralität für den Landkreis Karlsruhe ist bis 2035 vorgesehen. Bis dahin gilt es zahlreiche Klimaschutzprojekte umzusetzen und unter anderem die Infrastruktur der Strom- und Wärmeversorgung zukunftsfähig aufzustellen.
Ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die kommunale Wärmeplanung. Die Gemeinde Bad Schönborn hat im Rahmen des Landesförderprogramms Baden-Württemberg eine freiwillige kommunale Wärmeplanung erstellen lassen. Ziel ist es, langfristig eine strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde zu schaffen.
Die Planung wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe sowie weiteren Beteiligten entwickelt. Der Beschluss des kommunalen Wärmeplans bleibt ohne direkte rechtliche Außenwirkung. Für eine Festsetzung sind zusätzliche, optionale Satzungsbeschlüsse zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten (§ 26 WPG) erforderlich.
Wer selbst aktiv werden und die Energiewende mitgestalten möchte, kann sich an den Energietisch Bad Schönborn wenden.