Planoffenlagen
Öffentliche Bekanntmachung
20. Änderung des Bebaauungsplanes "Steinäcker", Bad Langenbrücken und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung_Oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf
Plan-_und_Textteil_mit_oertlichen_Bauvorschriften_und_Satzung_Steinaecker.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Badstraße 56“, Bad Langenbrücken
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Süd – Teil 1“, Bad Mingolsheim im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung des Entwurfs und Beteili-gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vogtlandstraße 8-10", Langenbrücken
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn / Kronau zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn / Kronau zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 1
BauGB)
Bekanntmachung
Der Rahmenbetriebsplan der Wienerberger GmbH mit Sitz in 30659 Hannover, Oldenburger Allee 26, zur Erweiterung Tontagebaubetriebes „Rettigheim“ auf der Gemarkung Malsch in der Gemeinde 69254 Malsch, Rhein-Neckar-Kreis, wurde mit bergrechtlichem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau -, vom 30. September 2022, Az.RPF97-4718-110/3/10, gemäß §§ 52 Abs. 2 a Satz 1, 55 Abs. 1, 48 Abs. 2 Satz 1, 57 a Abs. 4 Satz 1 und 57 c Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I.1310), das zuletzt durch Artikel 1 G. vom 14. Juni 2021 BGBl. I S. 1760 geändert worden ist, zugelassen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird hiermit nach § 57 a Abs. 1 Satz 4 BBergG in Verbindung mit § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 18. März 2021 (BGBl. S. 540, zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I. S. 4147) in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) in der Fassung vom 12. April 2005, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S.181) geändert
worden ist, ortsüblich bekanntgemacht.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und versehen mit einem Hinweis entsprechend § 69 Abs. 2 LVwVfG liegt
zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Rahmenbetriebsplanes für die Dauer von zwei Wochen, und zwar ab
Montag, 31. Oktober 2022 bis einschließlich Montag, 14. November 2022
bei der Gemeinde Bad Schönborn,
Rathaus Bad Langenbrücken, Huttenstraße 11, 76669 Bad Schönborn,
Zimmer 22, 2. Obergeschoss,
während der üblichen Sprechzeiten zur Einsicht aus.
Parallel dazu besteht die Möglichkeit, alle für die Auslegung bestimmten Unterlagen zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung auch auf der Homepage der Gemeinde Bad Schönborn unter der Rubrik „Aktuelles/Neuigkeiten“ einzusehen.
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG als zugestellt.
Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab Beginn der Auslegung am 31. Oktober 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg,
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ - Bergrechtliche Verfahren - zugänglich. Diese sind darüber hinaus auch über das Portal UVP – Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder – unter dem Link abrufbar.
Eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen
erhoben haben, schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 97, 79083 Freiburg i.Br., angefordert werden.
Bad Schönborn, den 27. Oktober 2022
gez.
Klaus Detlev Huge
Bürgermeister
Planfeststellungsbeschluss (PDF)
Berichtigung Öffentliche Bekanntmachung. Gemeinde Bad Schönborn
1. Antragsschreiben vom 26. September 2016
1. Antragsschreiben vom 26. September 2016 (Kopie)
2. Änderungsantragsschreiben vom 6. Dezember 2021
3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
4. Beschreibung des Abbauvorhabens
5. Landschaftspflegerischer Begleitplan
6. Umweltverträglichkeitsstudie
7. Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
8. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung
10. Unterlagen zum Änderungsantrag vom 6. Dezember 2021
Anlage 2_Fachgutachten_Hydrogeologie
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Thermenhotel Bad
Schönborn“, Bad Mingolsheim, im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Schwimmende Photovoltaikanlage Philipp-See“, Bad Langenbrücken und der Örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Rochusstraße 6 - 10“, Bad Mingolsheim, im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Frist bis einschließlich 17.08.2022
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schwimmende Photovoltaikanlage Philipp-See“,
Bad Langenbrücken nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Frühzeitiger
Beteiligung des Entwurfes nach § 3 Absatz 1 BauGB durch Öffentliche Auslegung des
Entwurfes.
Frist bis einschließlich 29.06.2022
im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Frist bis einschließlich 29.03.2022