Auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, die sogenannten Bodenrichtwerte. Bodenrichtwerte geben damit durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wieder. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Ab 01. Januar 2021 ist künftig die Stadt Bruchsal für die Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde Bad Schönborn zuständig:
Gutachterausschuss Bruchsal
Luisenstr. 13
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 79 -177/ -5857/ -2451 /-1934)
Fax: 07251 79-5533
E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de
Sie können die aktuellen Bodenrichtwerte über den Internetauftritt des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal online einsehen oder diesbezüglich Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen.
Die Bodenrichtwerte aller beteiligter Kommunen sind über Bodenrichtwertkarten einsehbar.
Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal und zu den Gutachterausschüssen im Allgemeinen.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie verschiedene Anträge stellen. Neben den entsprechenden Antragsformularen sind auf dieser Seite Hinweise zur Beantragung von Verkehrswertgutachten, von Auskünften aus der Bodenrichtwertkarte und von Auskünften aus der Kaufpreissammlung zusammengestellt.
Aktuelle Bekanntmachung März 2023
Information des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat zum 28. Februar 2023 die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 nachträglich geändert (Hauptfeststellung für Grundsteuerwerte).
Es ergaben sich folgende Änderungen: In den Kommunen Östringen und Weingarten wurden insgesamt drei Bodenrichtwertzonen für gewerbliche Bauflächen in ihrem Zuschnitt an die Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne angepasst.
In den Kommunen Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten wurde teilweise die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen zum Außenbereich hin geändert, vereinzelt gab es auch geringfügige Änderungen innerhalb der Ortschaften.
Es wurde ausschließlich der Zuschnitt der Bodenrichtwertzonen verändert. Die Höhe der Bodenrichtwerte blieb für alle Bodenrichtwertzonen bei dem zum 01.07.2022 veröffentlichten Stand.
Bei den am Gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Kommunen, die oben nicht genannt sind, ergaben sich keine Änderungen.
Mit der aktualisierten Bodenrichtwertkarte setzt der Gemeinsame Gutachterausschuss seine Beschlussfassung um.
Die Bodenrichtwertkarte ist einsehbar unter www.gutachterausschuesse-bw.de.
Bei Fragen zu den Änderungen oder allgemein zu den Bodenrichtwerten erreichen Sie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter 07251 79 4333.