Wasser- und Gewässerschutz

Wasser ist eine elementare Ressource. Es dient als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wird vielfältig durch den Menschen genutzt: als Nahrungsmittel, für die Hygiene, als Transportmedium und Rohstoff sowie als Energiequelle.

Die Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe, kommunale Abwässer und Landwirtschaft gelangt eine große Zahl von Stoffen in Flüsse, Seen und Grundwasser. Vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer haben die Wasserqualität in den letzten Jahrzehnten bereits spürbar verbessert. Es wurden beispielsweise Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Im Kartendienst der LUBW können die Wasserschutzgebiete in Bad Schönborn eingesehen werden. In diesen gelten unter anderem strengere Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Landwirtschaft.

Die gesetzlichen Rahmenbedingen zur Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgeschrieben. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Gewässer sowohl ihrer Funktion als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als auch des ordnungsgemäßen Wasserabflusses gerecht werden können.

Um langfristig in Bad Schönborn eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer sicherzustellen, wurde ein Gewässerentwicklungsplan erstellt.

Bad Schönborner Bürgerinnen und Bürger können durch den Bau einer Zisterne zudem einen Beitrag zur nachhaltigen Regenwassernutzung leisten.

Zisterneneinbau: Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Bad Schönborn

Regenwasserzisternen sind ökologisch sinnvoll, sparen kostbares Trinkwasser und leisten einen Beitrag zum Hochwasserschutz. Dabei wird das Niederschlagswasser vom Hausdach in der Zisterne gesammelt. Je nach Art der Zisterne kann damit der Garten bewässert und sogar, die Spülmaschine, Toilettenspülung und die Waschmaschine betrieben werden.

Die Gemeinde Bad Schönborn fördert den Zisterneneinbau. Die Fördersätze betragen bei einer Zisterne zur Brauchwassernutzung 250€ und zur Gartenbewässerung 100€ je Anlage.

Die Brauchwassernutzung produziert Abwasser, das nach der geltenden Abwassersatzung der Gemeinde gebührenpflichtig ist. Der Einbau zusätzlicher Wasseruhren wird dadurch notwendig. Weiterhin ist für Anlagen zur Brauchwassernutzung eine "Teilbefreiung vom Benutzungszwang" der kommunalen Wasserversorgung notwendig, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Sie wohnen in Bad Schönborn und wollen eine Regenwasserzisterne errichten?

Dann können Sie einen Antrag auf Förderung stellen. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Siemer (07253 870-408 bzw. friederike.siemer(at)bad-schoenborn.de).