Aktuelles:
Kitaplatz bequem online vormerken
Im September 2023 startete Bad Schönborn ein neues System zur bequemen Online-Vormerkung von Kitaplätzen.
Bitte beachten: Die Erfassung über das System ist Voraussetzung für die Zuteilung eines Betreuungsplatzes. Die Vormerkung selbst ist jedoch noch keine verbindliche Platzzusage.
Hier geht´s zur Kitaplatz-Vormerkung mit allen Informationen
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Kleine Menschen brauchen große Menschen mit Herz!
Pädagogische Fachkräfte für die Bad Schönborner Kindertageseinrichtungen gesucht
Bundesweit ist es ein großes Thema und auch vor der Gemeinde Bad Schönborn macht der Mangel an pädagogischen Fachkräften nicht halt.
Leider führt dies immer wieder dazu, dass Betreuungstage kurzfristig wegen fehlender Krankheitsvertretungen ausfallen müssen und auch bereits dauerhaft Betreuungsangebote von Ganztagesbetreuung auf eine eingeschränkte Betreuung in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten gekürzt werden mussten.
Die Entwicklung betrifft inzwischen auch in Bad Schönborn nahezu jede Einrichtung – dies auch vollkommen unabhängig von der Art der Trägerschaft. Kirchliche, freie und auch kommunale Einrichtungen sind gleichermaßen betroffen und suchen händeringend nach pädagogischen Fachkräften.
Sie haben eine pädagogische Ausbildung oder interessieren sich für eine Ausbildung im pädagogischen Bereich? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung!
Gerne bieten wir jungen Menschen eine Perspektive für eine gute und zukunftsfähige Ausbildung. Hierzu stehen verschiedene Ausbildungswege offen - sprechen Sie uns gerne an!
Gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg, wir freuen uns auf Sie!
Aktuelle Stellenangebote der örtlichen Kindergartenträger finden Sie hier:
- Katholische Einrichtungen: St. Bernadette (Kindergarten), St. Raphael (Kindergarten und Krippe), St. Josef (Kindergarten), St. Maria (Kindergarten und Krippe):
https://www.vst-bruchsal.de/stellenangebote-2/kindergarten/
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Waldkindergarten Postillion e.V.
Postillion e.V. - Kinder- und Jugendhilfe im Rhein-Neckar-Kreis
https://www.postillion.org/static/arbeitgeber -
Evangelischer Kindergarten Lichtblick
Evangelische Kirchengemeinde Bad Schönborn
https://www.eki-bsk.de/offene-stellen/
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Zu den Bad Schönborner Einrichtungen:
Qualitativ hochwertig und vielfältig garantiert das örtliche Angebot eine am Bedarf der Eltern orientierte Betreuung der Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Die gute Kooperation und enge Zusammenarbeit aller Akteure der Kindertagesbetreuung (Träger, Einrichtungsleitungen und Kommune) trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bad Schönborn zu erleichtern und die gesunde Entwicklung unserer Kinder sicherzustellen.
Die Trägervielfalt ermöglicht es, die klassischen Einrichtungen von Krippe und Kindergarten vorzuhalten, aber auch Waldpädagogik und Tagespflege sind sehr geschätzte Angebotsformen. Von betreuten Spielgruppen mit einem Angebot ab 10 Betreuungsstunden, über Verlängerte Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagsbetreuung und individueller Betreuung durch Tagespflegepersonen - für nahezu jeden Bedarf gibt es eine Lösung!
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Angebote
- der katholischen Pfarrgemeinden St. Vitus und St. Lambertus
- der evangelischen Kirchengemeinde Bad Schönborn - Kronau
- der freien Träger Pro Liberis, AWO und Postillion
- des Tageselternvereins und
- der Gemeinde
Gerne stehen die Einrichtungsleitungen für ergänzende Fragen zur Verfügung!
Monatsbeiträge
In Bad Schönborn werden in den Kinderkrippen und Kindergärten die Monatsbeiträge i.d.R. für 11 Monate im Jahr erhoben, der Monat August ist beitragsfrei. Die Elternbeiträge sind - bezogen auf die Betreuungsstunde unter Berücksichtigung der Betreuungsform - einheitlich und orientieren sich an den landesweiten Empfehlungen.
In Angebotsformen, in denen eine Verpflegung der Kinder erfolgt, werden zusätzlich Verpflegungsbeiträge erhoben. Bitte beachten Sie, dass in vielen Einrichtungen eine warme Mittagsverpflegung Teil der pädagogischen Konzeption ist und daher die Verpflegungskosten im Wege einer Pauschale erhoben werden. Die Einzelzubuchung ist nur in Einrichtungen möglich, in denen die Mittagsverpflegung nicht verpflichtend ist, allerdings nur in Kombination mit der Zubuchung einzelner Betreuungszeiten am Nachmittag (einzelne Tage mit Ganztagesbetreuung).
Je nach Einrichtung und Angebot können für Hygienebedarf weitere Kosten anfallen.
Die nachstehenden Elternbeiträge geben eine Übersicht über die gängigsten Betreuungsformen und -zeiten. Beachten Sie bitte, dass die Zeiten in einzelnen Einrichtungen abweichen und daher zu unterschiedlich hohen monatlichen Betreuungsbeiträgen führen können.
Beachten Sie bitte auch, dass die Betreuungsform „Regelgruppe“ auslaufend ist und daher die Tarife i.d.R. nur für Bestandsverträge gelten.
Aktuelle TariftabelleTariftabelle 2025
Die Regelungen für die Einrichtungen in freier Trägerschaft können ggf. geringfügig abweichen.
Bitte beachten: die neuen Beitragssätze gelten ab 01.01.2025.
Durch die Elternbeiträge sollen keine finanziellen Härten für Familien entstehen. Eine örtliche Stiftung ermöglicht es, Zuschüsse in Höhe von 30% der anfallenden Betreuungsgebühren zu beantragen. Maßgeblich ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen, die der Gemeinderat zum 01.03.2023 – um mehr Familien den Zugang zu diesen Leistungen zu ermöglichen - erhöht hat.
Die Zuschussanträge sind über die Gemeindeverwaltung einzureichen.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Oberbauer`schen Waisenstiftung
Darüber hinaus besteht bei Bezug von Sozialleistungen die Möglichkeit, Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ zu beantragen, die eine kostenfreie Verpflegung der Kinder in den Einrichtungen sicherstellen kann.
Die Zuschussanträge können über die Gemeindeverwaltung eingereicht werden, die Bearbeitung erfolgt durch das Landratsamt Karlsruhe.
Bildung und Teilhabepaket über das Landratsamt Karlsruhe
Gerne stehen die Mitarbeiterinnen im Sachgebiet Bildung & Soziales für Ihre Fragen zur Verfügung.
Schulanfänger
Für Schulanfänger endet die Betreuung in der Regel mit dem letzten Betreuungstag vor den Kindergartenferien. Eine Betreuung bis zum Schuleintritt (=letzter Werktag vor dem Tag der Einschulung) ist nur möglich, wenn Plätze zur Verfügung stehen und die Betreuungsverträge zwischen Träger und Eltern diese Möglichkeit vorsehen. Bitte beachten Sie daher hierzu die Regelungen in den Betreuungsverträgen. Sollte eine Betreuungslücke entstehen, können Schulanfänger auch in die Ferienbetreuung für Grundschüleraufgenommen werden.
Zusätzlich wird - bis zum Tag der Einschulung - an der Grundschule eine Schulanfängerwoche angeboten.
Die Kosten der Betreuung in der Schulanfängerwoche werden verrechnet, sofern die Kinder im Anschluss an den Kommunalen Betreuungsangeboten der beiden Grundschulen teilnehmen.