Trinkwasser - Verunreinigungen melden

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher geliefert wird. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein.

Hinweis: Das Trinkwasser kann jedoch auch durch die Rohre verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

Wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie sich mit dem Bauamt der Gemeinde oder dem Zweckverband Gruppenwasserversorung Hohberg, Sitz in Östringen, (www.oestringen.de) in Verbindung setzen.

Bei Hinweisen auf Verunreinigungen des öffentlichen Versorgungsnetzes muss das Wasserversorgungsunternehmen oder der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage dem Problem, gegebenenfalls durch eigene Untersuchungen, nachgehen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen.

Bei Bedarf untersucht ein durch Sie beauftragtes Unternehmen auch Ihre eigene Hausinstallation. Die Kosten sind durch Sie zu tragen. Die in Baden-Württemberg anerkannten Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Internet veröffentlicht.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

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Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht an das Bauamt der Gemeinde oder dem Zweckverband. Sie sollten vor allem Farbe, Geschmack und Geruch beziehungsweise die allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung) des Wassers genau beschreiben können, da dies für die Experten schon ein erster Hinweis auf die Art der Verunreinigungen sein kann.


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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Sonstiges

Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu