Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
Vorab informieren:
Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann widerlegt werden.
Die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, trifft das Ordnungsamt. Um diese Entscheidung sachgerecht treffen zu können, veranlasst sie eine Verhaltensprüfung des Hundes.
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Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Personal, Sachgebietsleiter Bürgerservice
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.
Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,
- die wegen Täuschungsversuchs des Halters oder der Halterin bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind,
- die den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben,
- deren Gefährlichkeit sich bereits auf andere Weise erwiesen hat.
Das Ordnungsamt händigt dem Antragsteller ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung aus. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie als Anlagen auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Kampfhundeverordnung.
Das Ordnungsamt prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Es übermittelt die Anmeldungen der Halter (zusammen mit den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung) an das Landratsamt.
Die Prüfung wird von einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.
Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden
- Name und Anschrift des Hundehalters,
- Name des Hundes,
- Geburtsdatum oder Alter, Geschlecht und Rasse oder Beschreibung des Mischlingstyps sowie
- unveränderliche Einzeltierkennzeichnung und gegebenenfalls sonstige Kennzeichnung beziehungsweise Abzeichen
erhoben, die Ausrüstungsgegenstände (Leine, Halsband, Maulkorb) begutachtet und der Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung durch die Prüfer bewertet.
Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:
- Prüfungsteil 1: Grundgehorsam
- Prüfungsteil 2: Anbinden des Hundes und Entfernen des Hundeführers
- Prüfungsteil 3: Verhalten des Hundes gegenüber Fahrzeugen
- Prüfungsteil 4: Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen
- Prüfungsteil 5: Verhalten des Hundes gegenüber Tieren
- Prüfungsteil 6: Verhalten auf akustische und optische Reize
Ein Hund, dem nachweislich Beruhigungsmittel verabreicht wurden, wird von der laufenden und allen weiteren Prüfungen ausgeschlossen. Zeigt der Hund Anzeichen einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit (z.B. Beißbewegungen, Beißen oder Beißversuche, Angreifen oder Angriffsversuche), wird die Prüfung abgebrochen und gilt als nicht bestanden. Dasselbe gilt, wenn der Hund nur durch starke Zwangsmittel zum Gehorsam zu bringen oder das Tier nach einer Eskalation nicht innerhalb einer angemessenen Zeit wieder zu beruhigen ist oder wenn neben dem Hundeführer eine weitere Person eingreifen muss.
Legt ein Kampfhund im Alter von unter 15 Monaten die Prüfung mit Erfolg ab, ist eine Wiederholungsprüfung im Alter von 15 bis 18 Monaten erforderlich, um die erste Prüfung, die altersbedingt noch nicht ausreichend aussagekräftig sein kann, abzusichern.
Hinweis: Das Prüfungsergebnis ist für die Entscheidung der Ortspolizeibehörde nicht allein maßgebend. Wenn der Hund die Prüfung zwar bestanden hat, jedoch sonstige Erkenntnisse vorliegen, welche die Eigenschaft als Kampfhund vermuten lassen, kann das Ordnungsamt die Befreiung vom Kampfhundstatus und somit den Wegfall der Verpflichtung, einen Maulkorb zu tragen, versagen. Ergeben sich entsprechende Erkenntnisse nachträglich, ist die Entscheidung zu überprüfen.
Antrag zur Prüfung:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Antragsformular mit Erhebungsbogen
- Nachweis über Tollwutimpfung
zum Prüfungstermin:
- Personalausweis oder Reisepass
- in manchen Fällen: ausgefüllter Erhebungsbogen
Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
Hinweis: Sie sollten sich für Informationen über erforderliche Unterlagen vorab an die zuständige Stelle wenden.
je nach Gemeinde unterschiedlich
Melden Sie Ihren Hund frühzeitig vor Erreichen eines Alter von sechs Monaten zur Verhaltensprüfung an, damit die Verhaltensprüfung rechtzeitig durchgeführt werden kann oder Sie im Falle des Nichtbestehens der Prüfung eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes beantragen können.
Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde.
Es besteht Leinenpflicht für Hunde der reglementierten Rassen oder Rassetypen auf öffentlichem Gelände. Diese Pflicht besteht auch nach Ausstellung der Bescheinigung über die bestandene Prüfung.
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)
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