Kinderreisepass erstmalig beantragen

Für Auslandsreisen sowie generelle Grenzübertritte benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Reisepass
    Für manche Reiseziele (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise) ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Länder- und Reiseinformationen".
  • Kinderreisepass
  • Personalausweis

Der Kinderreisepass ist seit 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses auf ein weiteres Jahr ist nur möglich, wenn diese vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

Jedes deutsche Kind hat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Anspruch auf einen Kinderreisepass. Alternativ kann auch ein Reisepass beantragt werden. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem das Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Hinweis: Im Falle einer Verlängerung muss das Bürgerbüro das bisherige Lichtbild des Kindes gegen ein aktuelles austauschen.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

- Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit

- Im Falle eines Kinderreisepasses darf das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

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Verfahrensablauf

Den Kinderreisepass müssen beide Elternteile, soweit sie sorgeberechtigt sind, persönlich beantragen. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Es ist auch  zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Unabhängig vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des Kinderreisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit des Kindes erforderlich.  Ab dem 6. Lebensjahr besteht bei der Beantragung von Reisepass und Personalausweis (nicht jedoch Kinderreisepass!) Fingerabdruckpflicht.

Wenn der Kinderreisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie auf Wunsch per SMS oder schriftlich benachrichtigt, damit Sie diesen abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Eltern und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils (z.B. Negativbescheid)

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

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Frist/Dauer

Kinderreisepass: 3-5 Werktage (Selbstdruck in der Verwaltung)

Reisepass:            3-4 Wochen  (Druck erfolgt durch die Bundesdruckerei)

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Kosten/Leistung

EUR 13,00 Kinderreisepass ( 1 Jahr Gültigkeit)

EUR 37,50 Reisepass ( 6 Jahre Gültigkeit - sofern das Kind weiterhin zu erkennen ist)

EUR 6,00 Verlängerung (nur Kinderreisepass)

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder

Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.

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Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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