Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Vorab informieren:
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.
Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Die Grundsicherung umfasst
den gültigen Sozialhilferegelsatz,
die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
Mehrbedarfe
bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und
bei Krankheit, wenn ein ernährungsbedingter Mehrbedarf entsteht, z.B. bei Zöliakie oder Mukoviszidose,
bei dezentraler Warmwassererzeugung
einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.
Ihr Einkommen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin liegt unter dem gesetzlichen Grundsicherungsbedarf
kein verwertbares Vermögen
Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, das nicht anzurechnen ist. Dazu zählen z.B. kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst bewohnen.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Sie können die Grundsicherung durch formloses Schreiben oder persönlich beim Bürgerbüro, Frau Hillenbrand, beantragen. Es wird Ihnen das Formular "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung" ausgehändigt oder übersandt. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben oder übersenden.
Personalausweis
Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (z.B. Rentenbescheid, Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen)
Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin (das sind z.B. Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen)
Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Lebensversicherung)
Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)