Änderung der Richtlinien und Erhöhung der Förderung für Jugendarbeit in Vereinen
Die Jugendarbeit in den Vereinen ist ein wichtiger Bestandteil unseres lebendigen Gemeindelebens in Bad Schönborn. Mit dem Ziel, diese Aktivitäten weiter zu stärken und zu unterstützen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.09.2023 entscheidende Maßnahmen beschlossen.
Rückwirkend zum 01.01.2023 wird der Zuschuss 2.2, Jugendförderung, von 15,00 Euro auf 25 Euro pro nachgewiesenem aktiven Mitglied unter 18 Jahren erhöht. Die damit einhergehende Erhöhung unterstreicht das Engagement unserer Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats für die Jugendarbeit in unseren Vereinen.
Die angepassten Richtlinien der Gemeinde für die Förderung der Vereine und Vereinigungen in Bad Schönborn sehen nun wie folgt aus:
2.2. Jugendförderung Zur besonderen Förderung der Jugendarbeit erhalten die Vereine einen Betrag in Höhe von 25,00 € für jedes nachgewiesene aktive Mitglied unter 18 Jahren. |
Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um die Jugendarbeit in unseren Vereinen weiter zu unterstützen und auszubauen. Wir sind überzeugt, dass sie einen positiven Einfluss auf unsere Gemeinschaft haben werden.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass eine Anpassung der Pauschalförderungen für kirchliche Jugendorganisationen (4.1) und örtliche Rettungsorganisationen (4.2) zum Jahreswechsel 2023/2024 vorbereitet wird.
Weitere Informationen sowie das vollständige Dokument der Richtlinien finden Sie unter: Satzungen / Richtlinien (ris-portal.de) Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement in der Jugendarbeit und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle unserer jungen Generation.
Ihre Gemeindeverwaltung Bad Schönborn