Zurück Schritt 3 von 3 Mietspiegel Vorab informieren: Allgemeine Informationen Für die Gemeinde Bad Schönborn besteht weder ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, noch ein qualifizierter Mietspiegel oder eine Mietdatenbank nach § 558d BGB. Als Mieter empfehlen wir Ihnen sich beim Mieterverein - www.mieterverein-karlsruhe.de -, als Vermieter beim Verein für Haus- und Grundbesitz - www.bruchsal.haus-und-grund-baden.de. zu erkundigen. Voraussetzungen Auskünfte erhalten Sie nur, wenn Sie Mietglied beim Mieterverein oder beim Verein für Haus- und Grundbesitz sind. Zugehörigkeit zu Allgemeine Bauverwaltung