Wasseranschluss anmelden

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist die Gemeinde  zuständig.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten diese.

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Verfahrensablauf

Wenn Sie der Hausbesitzer oder der Vermieter einer Wohnung, eines Gebäudes oder Grundstücks sind, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der Gemeinde anmelden. 

Damit die Gebühren abgerechnet werden können, erhalten Sie in der Regel einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann. Darüber hinaus müssen Sie für das verbrauchte Wasser Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht in der Regel der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

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Erforderliche Unterlagen
Den Antrag auf Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgung reichen Sie beim Bauamt ein.
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Gebühren für die Versorgung mit Wasser werden von den Gemeinden gemäß Wasserversorungssatzung -siehe Satzung - erhoben.

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Sonstiges

Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu