Wasseranschluss anmelden
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist die Gemeinde zuständig.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Abbuchungsermächtigung
- Antrag auf Wasserversorgung
- Mitteilung Änderung Anschrift
- Widerruf Bankeinzugsermächtigung
Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten diese.
Wenn Sie der Hausbesitzer oder der Vermieter einer Wohnung, eines Gebäudes oder Grundstücks sind, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der Gemeinde anmelden.
Damit die Gebühren abgerechnet werden können, erhalten Sie in der Regel einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann. Darüber hinaus müssen Sie für das verbrauchte Wasser Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht in der Regel der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
keine
Die Gebühren für die Versorgung mit Wasser werden von den Gemeinden gemäß Wasserversorungssatzung -siehe Satzung - erhoben.
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung der Gemeinde