Sperrmüll entsorgen
Vorab informieren:
Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Als Sperrmüll werden zum Beispiel Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte und Gartenmöbel angenommen. Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll und sind als Bauschutt getrennt zu entsorgen.
Die Einzelheiten der Entsorgung bestimmt der Landkreis Karlsruhe - www.awb-landkreis-karlsruhe.de.
Hinweis: Für Altholz, Altautos, Reifen, Glas und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung dieser Abfälle.
Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.
Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Beispiele für Sperrmüll:
- Betten, Matratzen, Polstermöbel
- Schrankteile, Tische, Stühle
- Spiegel, Koffer, Teppiche
- Gartenmöbel
Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.
Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.
Informieren Sie sich bitte beim Landkreis Karlsruhe über das Prozedere des Abholverfahrens sowie die Gegenstände, die Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen - www.awb-landkreis-karlsruhe.de.
keine
keine
Einmalig pro Jahr pro Haushalt kostenfrei.
Weitere Abfuhren können kostenpflichtig beauftragt werden. Bezüglich der Kosten hierfür erkundigen Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe.
Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.