Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit
Vorab informieren:
Um das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Termin mit einem Berater oder Vermittler in der Agentur für Arbeit in Bruchsal vereinbaren.
In einem persönlichen Gespräch geben diese Auskunft und Rat in Fragen
- der Arbeitsplatzwahl,
- der beruflichen Entwicklung,
- zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
- zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten,
- zu Möglichkeiten der beruflichen Bildung und
- zu Leistungen der Arbeitsförderung.
Im Rahmen der Beratung werden zunächst Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten wie Ausbildung, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten aufgenommen. Daraus ergibt sich Ihr Bewerberangebot mit einem individuellen Bewerberprofil, das die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Angebot im virtuellen Arbeitsmarkt ist.
Der Arbeitsvermittler wählt dann diejenigen Bewerber- und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen. Über den Vermittlungsvorschlag werden Sie entweder in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich beziehungsweise telefonisch informiert. Die Entscheidung über die Annahme des Vermittlungsvorschlags (und die Gestaltung des Arbeitsvertrages) liegt bei Ihnen.
Achtung: Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, kann die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug haben (Sperrzeit). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem "Merkblatt für Arbeitslose".
Liegen für Sie keine geeigneten Stellenangebote vor, wird der Vermittler initiativ für Sie nach offenen Stellen fragen. Falls für Sie auch ein Wohnortwechsel in Betracht kommt, kann die Suche über den Bereich der örtlichen Agentur für Arbeit hinaus ausgedehnt werden.
Darüber hinaus bietet Ihnen auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) Informationsplätze mit Internetzugang, an denen Sie die Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit einsehen und sich über Stellenangebote informieren können.
Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich ist, kann die Agentur für Arbeit einen Dritten mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragen. Sie selbst können die Beauftragung eines Dritten mit Ihrer Vermittlung verlangen, falls Sie sechs Monate nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind. Mit einem Vermittlungsgutschein, der auf Ihren Wunsch hin ebenfalls von der Agentur für Arbeit ausgestellt wird, können Sie auch Vermittlungsleistungen privater Vermittler in Anspruch nehmen.