Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von werdenden Eltern zu stärken. Es bietet:

  • Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs, auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die:

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
  • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien
  • frühe Elternschaft,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
  • Behinderung eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsfamilien,
  • Familien mit Migrationshintergrund,
  • Pflege- oder Adoptivfamilien,
  • Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

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Verfahrensablauf

Mit der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung automatisch einen Bildungsgutschein. Wenn Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption aufnehmen, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt.

Ihren Gutschein können Sie im ersten Lebensjahr des Kindes zur Teilnahme an einem Elternbildungskurs oder Elterntreff einlösen.

Für folgende Kurse werden die Teilnahmegebühren vollständig durch den Gutschein übernommen:

  • Grundkurse zur Kindesentwicklung im ersten Lebensjahr (jeweils 1,5 Stunden an vier Abenden) oder
  • Themenkurse (vier Abende zu Themen aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit, Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung)

Sie können den Gutschein aber auch als Teilzahlung für einen breiter angelegten und in der Regel teureren Familienbildungskurs einsetzen.

Tipp: Das Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE" des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren bietet weitere interessante Informationen. Darüber hinaus werden die häufigsten Fragen von Eltern sowie die häufigsten Fragen der Veranstalter und kommunalen Behörden auf der Homepage des Ministeriums beantwortet.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Für Eltern: Keine

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu