Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen.

Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage
  • dem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen

Hinweis: Dies betrifft nicht die innerörtlichen Hinweisschilder. Deren Aufstellung ist bei der örtlichen Verkehrsbehörde zu beantragen.

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Verfahrensablauf

Wenn Sie genehmigungspflichtige Werbeanlagen aufstellen lassen wollen, müssen Sie einen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen.

Hierfür benötigen Sie den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular erhalten Sie beim örtlichen Bauamt beziehungsweise steht beim Landratsamt Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de auch zum Download zur Verfügung.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Baugenehmigung
  • weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
    • Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • soweit erforderlich, eine fotografische Darstellung der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

Hinweis: Sie müssen die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Gebühren nach den in der jeweiligen Satzung oder Rechtsverordnung des Landratsamtes Karlsruhe festgelegten Sätzen.

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Sonstiges

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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