Regelaltersrente beantragen
Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:
- Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
- Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
- Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beitragszeiten, zum Beispiel:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch
- Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
- Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- bei Scheidung: Anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
- Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
Sie haben
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und
- den Antrag gestellt.
Ab der Vollendung Ihres 55. Lebensjahres erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Rentenkonto (das ist die Aufstellung über alle bei der Rentenversicherung gespeicherten Daten über die Zeiten aller Beschäftigungen und Einzahlungen – auch Versicherungsverlauf genannt) lückenlos ist.
Vordrucke für den Rentenantrag erhalten Sie online oder in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen. Wenn Sie Ihren Rentenantrag formlos stellen, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Vergessen Sie auch in dem Fall nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
Den ausgefüllten Antrag können Sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden oder beim Bürgerbüro zur Weiterleitung abgeben.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das sogenannte Rentenverfahren. Der Antrag sollte nach Möglichkeit drei Monate vor beabsichtigtem Renteneintritt beim Rentenversicherungsträger eingehen, damit die Rentenzahlung pünktlich beginnen kann.
In der Regel sollte das Rentenkonto bereits vor der Antragstellung geklärt sein.
Ist das nicht der Fall, können Sie die fehlenden Unterlagen
- beim Rentenversicherungsträger im Original vorlegen
- beglaubigte Kopien der Unterlagen dem schriftlichen Antrag beifügen.
Beispiele für solche Unterlagen sind:
- Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Aufrechnungsbescheinigungen)
- Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern)
- Eheurkunden bei Namensänderung
- Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
- Nachweise über Erwerbstätigkeit im Ausland
Hinweis: Wenn Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln können oder Sie unsicher sind, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen, nehmen Sie die Beratungsangebote Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch.
Antragstellung: Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
keine
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