Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen.
Öffentlich-rechtliche Belastungen sind beispielsweise:
Zufahrtsbaulast
Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück
Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Leitungsrechte für Wasser- und Abwasserleitungen
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.
Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
keine
Die reine Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.
Der Erwerb eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnisses ist möglich. Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung - siehe Satzung.