Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit der baulichen Nutzung besteht und die an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden können.

 

 

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Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Kosten/Leistung

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Abwassersatzung bzw. Wasserversorgungssatzung der Gemeinde festgelegten Verteilungsmaßstab.

Die Beitragssätze betragen derzeit:

- Wasserversorgungsbeitrag = 1,72 Euro je Quadratmeter Geschossfläche
- Kanalbeitrag = 5,28 Euro je Quadratmeter Geschossfläche
- Klärbeitrag = 0,72 Euro je Quadratmeter Geschossfläche 

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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