Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Fundtiere gelten rein rechtlich gesehen als "Fundsachen" und fallen damit in die Zuständigkeit der Gemeinden als Fundbehörden.
Da es der Gemeinde nicht möglich ist, Tiere artgemäß unterzubringen und zu versorgen, sind die Fundtiere direkt beim Tierheim Bruchsal - www.tierheim-bruchsal.de - abzugeben.

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Tierheim Bruchsal aufnehmen und den Fund dort anzeigen. 

Hat sich der Eigentümer des Tieres – üblicherweise nach vier Wochen – nicht gemeldet, wird angenommen, dass er die Suche nach dem Tier aufgegeben hat. Das Tier gilt dann als herrenlos und wird zur weiteren Betreuung dem Tierheim überlassen.

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Erforderliche Unterlagen

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu