Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie eine öffentliche Straße (einen Weg, einen Platz) über den Gebrauch zum Verkehr (Gemeingebrauch) hinausgehend nutzen wollen, liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigt werden muss.

Vor allem wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen auf Verkehrsflächen einschließlich Fußgängerflächen zählen zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé, die Ausübung von Straßenkunst). Eine Sondernutzung ist auch die Benutzung des Luftraums über dem Straßenkörper (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten). Die Aufstellung von Baugerüsten unterliegt auch der Sondernutzung.

Die Benutzung einer Straße, die auf den Gemeingebrauch keinen Einfluss hat, fällt unter "sonstige Nutzung" (z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren). Die sonstige Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

Achtung: Ist für die besondere Straßenbenutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich oder dient diese Benutzung einer Anlage, die einer Baugenehmigung bedarf, ist eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich.

^
Mitarbeiter
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Voraussetzungen

Bei Ortsstraßen entscheidet das Ordnungsamt, Verkehrsbehörde über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei innerörtlichen Kreis- und Bundesstraßen entscheidet das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht - www.landkreis-karlsruhe.de. Geprüft werden insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf die widmungsgemäße Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei, ob

  • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt,
  • die Fußgänger oder Anwohner durch Lärm belästigt werden,
  • die Straße übermäßig verschmutzt wird,
  • das Stadtbild beeinträchtigt wird.
^
Verfahrensablauf

Den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis müssen Sie beim Ordnungsamt, Verkehrsbehörde (Ortsstraßen) bzw. beim Landratsamt, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht (Kreis- und Bundesstraßen) einreichen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

^
Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen
^
Frist/Dauer

-

^
Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis bei den Ortsstraßen richtet sich nach der derzeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung - siehe Satzung.
Die Gebührensätze für die Sondernutzungserlaubnis bei den Kreis- und Bundesstraßen erfragen Sie bitte direkt beim Landratsamt.

^
Sonstiges

In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.
^
Rechtsgrundlage
^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen