Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können.
In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.

Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, informieren Sie sich zunächst darüber, welche Reisedokumente Sie für die Einreise benötigen. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern nicht anerkannt wird, kann es erforderlich sein, dass Sie für Ihr Kind statt eines Kinderreisepasses einen regulären Reisepass benötigen.

Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn

  • die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist,
  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe),
  • eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist.

Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

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Voraussetzungen
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
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Verfahrensablauf

Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich beim Bürgerbüro stellen.

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch von einem Vertreter, beispielsweise den Großeltern oder sonstigen Verwandten des minderjährigen Kindes, überbracht werden, wenn die Eltern den Antrag aus Zeitgründen nicht selbst abgeben können. Der Antrag muss dann aber vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein und alle formalen Anforderungen erfüllen. Außerdem muss eine Vollmacht der Eltern vorgelegt werden.

Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Unabhängig vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des Reisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit des Kindes erforderlich.

Wenn der Reisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie auf Wunsch benachrichtigt, damit Sie diesen abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) – sofern vorhanden. Ansonsten Geburtsurkunde.
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit: in Zweifelsfällen oder bei Einbürgerung (erstmaliger Antrag)
  • bei Änderung des Namens
    • durch Heirat: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde
    • durch Scheidung: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt

Hinweis: Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

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Frist/Dauer

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

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Kosten/Leistung

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass: EUR 37,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 69,50

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass: EUR 60,00
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 92,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.

Der Zuschlag beträgt 32 Euro für einen Reisepass im Expressverfahren.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z.B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie 21 Euro Zuschlag bezahlen.

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Sonstiges
  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
    Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
  • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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