Internationaler Führerschein

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Gültigkeit

drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
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Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag nicht persönlich stellen.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht, www.landratsamt-karlsruhe.de.

Sie können den Führerschein auch durch einen Dritten (mit Vollmacht) abholen lassen.

Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen wird der Internationale Führerschein sofort ausgestellt.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
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Frist/Dauer

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage