Hundesteuer - Hund anmelden
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund abmelden.
Sie halten einen Hund.
Sie müssen Ihren Hund schriftlich abmelden. Das Formular steht Ihnen unten zum Herunterladen bereit.
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung -siehe Rechtsgrundlage- geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Zu viel gezahlte Hundesteuer wird Ihnen anteilig zurückerstattet.
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde