Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund anmelden / abmelden
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- PDF-Formular zum Ausdrucken Hundesteuer An- und Abmeldung
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.
Die Höhe der Hundesteuer ist in der Hundesteuersatzung der Gemeinde -Rechtsgrundlage- festgelegt. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 81 Euro. Der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund beträgt 162 Euro. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres wird die Steuer anteilig berechnet.
Hinweis: Das Halten von Blindenhunden und Rettungshunden ist steuerbefreit.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde