Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Hundesteuer ist in der Hundesteuersatzung der Gemeinde -Rechtsgrundlage- festgelegt. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 81 Euro. Der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund beträgt 162 Euro. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres wird die Steuer anteilig berechnet.


Hinweis: Das Halten von Blindenhunden und Rettungshunden ist steuerbefreit.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Zugehörigkeit zu
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