Anzeige - Strafanzeige erstatten

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

  • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
  • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
  • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.
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Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das Polizeirevier Bad Schönborn, Hauptstraße 11,  um persönlich Anzeige zu erstatten. Sie können aber auch das Formular in der Internetwache der Polizei in Baden-Württemberg benutzen (erreichbar von der Startseite aus unter "Internetwache").

Hinweis: Selbstverständlich können Sie sachdienliche Hinweise oder eine Strafanzeige auch per E-Mail übermitteln. Beachten Sie jedoch, dass dieser Weg für Eilfälle nicht geeignet ist. Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Namen, Adresse und Telefonnummer an.

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Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine