Anzeige - Strafanzeige erstatten
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.
Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.
Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.
Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn
- Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
- Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
- Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.
Wenden Sie sich an das Polizeirevier Bad Schönborn, Hauptstraße 11, um persönlich Anzeige zu erstatten. Sie können aber auch das Formular in der Internetwache der Polizei in Baden-Württemberg benutzen (erreichbar von der Startseite aus unter "Internetwache").
Hinweis: Selbstverständlich können Sie sachdienliche Hinweise oder eine Strafanzeige auch per E-Mail übermitteln. Beachten Sie jedoch, dass dieser Weg für Eilfälle nicht geeignet ist. Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Namen, Adresse und Telefonnummer an.
Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.
keine
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