Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Vorab informieren:
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen oder Auszüge daraus erhalten. Sie müssen Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (Flurstücksnummer und Straßenbezeichnung) mitteilen.
keine
keine
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes ist möglich. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der derzeitigen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde - siehe Satzung.