Vereinsregister - Einsicht nehmen
Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.
Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.
Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.
Die Einsicht in das Vereinsregister ist jedem ohne Weiteres gestattet.
Für unsere Region zuständig ist das Amtsgericht Bruchsal - www.amtsgericht-bruchsal.de.
Von den Registereintragungen können Sie sich Abschriften anfertigen lassen, die auf Ihr Verlangen auch beglaubigt werden.
Seit dem 1. Januar 2007 können Sie Auskünfte aus den Vereinsregistern der Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm elektronisch unter www.handelsregister.de erhalten.
Digitalisiertes Vereinsregister:
- Online-Einsichtnahme: kostenlos
- Datenabruf je Registerblatt EUR 4,50
- Datenabruf von Dokumenten je Datei EUR 1,50
Hinweis: Voraussetzung für einen Datenabruf ist eine vorherige Registrierung.
Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:
- Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
- je Ausdruck: EUR 10,00
- je beglaubigte Kopie: EUR 20,00
- § 79 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Einsicht in das Vereinsregister)
- Anlage zum Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) Hauptabschnitt 1 Abschnitt 4 Nrn. 1140 f.
- Anlage 1 zum Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) Hauptabschnitt 7 Nrn. 17000 f.