Schritt 3 von 3
Beglaubigung von Zeugnissen u.ä.
Ihre Zeugnisse, (Hochschul-) Abschlüsse oder Ausweisdokumente können Sie im Bürgerbüro amtlich beglaubigen lassen.
Bringen Sie hierfür die Originale sowie wenn bereits angefertigt die Kopien der Dokumente mit.
Die Kopien werden mit einem amtlichen Beglaubigungsstempel und einer Unterschrift versehen.
Bitte dringend beachten:
Personenstandsurkunden jeglicher Art (z.B. Geburtsurkunde etc.) dürfen nicht beglaubigt werden.