Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
- Angrenzerzustimmung
- Bau Lageplan schriftlicher Teil
- Baubeschreibung Werbeanlage
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauvorbescheid beantragen
- Befreiungsantrag zum Baugesuch
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde.
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Gebühren nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der unteren Baurechtsbehörden (Landratsamt Karlsruhe) festgelegten Sätzen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.