Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Dann müssen Sie den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen.
Sie und der andere Vertragsteil haben sich über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis verständigt.
Zur notariellen Beurkundung erscheinen beide Vertragspartner oder ihre Vertreter beim Notar. In der Wahl Ihres Notars sind Sie völlig frei.
Es wird eine Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen. Bei der Beurkundung befragt der Notar die Beteiligten über ihren Willen, klärt den Sachverhalt, belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäftes und gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift über die Verhandlung wieder.
Diese muss die Namen des Notars und der Beteiligten sowie die Erklärungen der Beteiligten enthalten. Die Niederschrift wird den Beteiligten in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar unterschrieben.
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmen (zum Beispiel einem Bauträger), muss der Notar oder die Notarin Ihnen den Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen.
Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Grundstücks. Sie sind damit vom Einzelfall abhängig. Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer finden Sie weitere Informationen und Berechnungsbeispiele.
Weitere Kosten fallen an beim Grundbuchamt und gegebenenfalls bei mitwirkenden Behörden, beispielsweise für die Ausstellung von Vorkaufsrechtszeugnissen.
Der Notar oder die Notarin ist gesetzlich verpflichtet, Abschriften des Kaufvertrags zu übersenden
dem Gutachterausschuss der Gemeinde zur Kaufpreissammlung und
dem für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamt.