Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Personalausweis oder Reisepass
Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Tipp: Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung aktualisieren.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.