Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Sie müssen den Antrag beim Landratsamt Karlsruhe, KFZ-Zulassungstelle Bruchsal stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen.
Das Fahrzeug ist vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen, das von der Zulassungsbehörde mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) versehen ist.
Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf Ihren Namen erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief).
Bei einem Halterwechsel innerhalb des Landkreises können Sie die bisherigen Kennzeichen auch weiterhin nutzen. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit.
War das Gebrauchtfahrzeug zuletzt in einem andern Zulassungsbezirk angemeldet, benötigen Sie neue Kennzeichen und gegebenenfalls eine neue Feinstaubplakette.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.