Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Sie erhalten Informationen
über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.
keine
Die Einsicht in das Handelsregister ist Ihnen während der Dienststunden auf der Geschäftsstelle eines der vier Registergerichte, des Weiteren auf der Geschäftsstelle eines der 49 ehemaligen Amtsgerichte, das eine Registerabteilung hatte, möglich. Für unsere Region sind das die Amtsgerichte Mannheim bzw. Bruchsal.
Die Einsicht in das Register erfolgt dort über einen Computer.
Tipp: Sie können auch anstelle der Einsicht in das Register beim Amtsgericht am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dadurch können Sie sich den Weg zum Amtsgericht ersparen und die Daten elektronisch von Ihrem privaten Computer aus abrufen. Dafür müssen Sie sich allerdings registrieren und es fallen Gebühren an.
keine
keine
Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.
Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen
und in Papierform möchten:
für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten: