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Straßensperrungen sowie Anordnung und Überwachung von Halteverboten am Jahrmarkt Langenbrücken


Vom 01.10.2022 bis 03.10.2022 findet wie alljährlich der Langenbrücker Jahrmarkt statt.

Ab Mittwoch, 28.09.2022 werden daher nachfolgende Straßen sukzessiv für den Kraftverkehr gesperrt:

  • Huttenstraße ab Rathaus
Anlieger und Zufahrt bis ehem. Postfiliale frei!
Römerstraße von der B 3 bis zum Trechterweg Anlieger frei!
Römerstraße ab Trechterweg bis Kreisel Grundschule
Schulstraße Anlieger frei!
Eichstraße von der Hutten- bis Pfalzstraße Anlieger frei!
Pflaumstraße Anlieger frei!
Pfalzstraße Anlieger frei! Zufahrt zur Postfiliale nicht möglich!
Klammenstraße von der Hutten- bis zur Blumenstraße Anlieger frei!

Die Umleitung erfolgt über die Hafner-/Eichstraße, Weihergäßel und Herdstraße und umgekehrt!

Auch werden für die nachstehend aufgeführten Straßen von Mittwoch, 28.09.2022 bis Montag, 03.10.2022  ein „Haltverbot“ eingerichtet, um den Rettungsfahrzeugen den Weg zum Marktgelände frei zu halten.

Betroffen davon sind:

  • Hauptstraße (B 3)

- Ostseite -  Östringer Straße bis Mozartweg

  • Hafnerstraße
- Nordseite
  • Eichstraße
- Ostseite - Hafnerstraße bis Weihergäßel
  • Weihergäßel
- Nordseite
  • Herdstraße

- Westseite
- Ostseite  - Huttenstraße bis HNr. 4 + Ecke HNr. 26

  • Bahnüberführung
- Beidseits - Herd- bis Brückenstraße
  • Römerstraße
- Südseite  - B 3 bis Trechterweg
  • Blumenstraße
- Westseite
  • Trechterweg
- Ostseite
  • Klammenstraße         
- Beidseits - Hutten- bis Blumenstraße
  • Pfalzstraße
- Ostseite

Das Polizeirevier und der Gemeindevollzugsdienst überwachen die angeordneten Halteverbote. Bei Nichtbeachtung werden die Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet!

Es wird daher um Beachtung der Halteverbotsbereiche gebeten und gleichzeitig um Verständnis dafür, dass die Maßnahmen zur Sicherheit der Anwohner entlang dem Marktgelände sowie der Marktleute und den Besuchern des Marktes getroffen werden müssen.

Ihre Straßenverkehrsbehörde