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Weiterhin Maskenpflicht in den Dienstgebäuden der Gemeinde


Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen.

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in unserer Region macht die Gemeinde Bad Schönborn von ihrem Hausrecht Gebrauch und fordert weiterhin das Tragen einer Maske in den Dienstgebäuden der Gemeinde Bad Schönborn. Die Maskenpflicht bleibt also für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher bis auf Weiteres bestehen.

Der Zutritt wird nur mit einer medizinischen Maske (empfohlen wird eine FFP2-Maske) gewährt. Ebenso ist ein Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Bitte beachten Sie diese Vorgabe. Nur so können wir das Pandemiegeschehen eindämmen.