Jahrmarkt Langenbrücken 2024


Vom 05.10. – 07.10.24 findet wie alljährlich der Langenbrücker Jahrmarkt statt.

Ab Mittwoch, 02.10.24 werden daher nachfolgende Straßen sukzessiv für den Kraftverkehr gesperrt:

  • Huttenstraße ab Rathaus – Anlieger und Zufahrt bis kurz vor Hnr. 17
  • Römerstraße von der B 3 bis zum Trechterweg –  Anlieger frei!
  • Römerstraße Richtung Bahnhof gesperrt ab Dienstag, 01.10.24
  • Römerstraße ab Trechterweg bis Kreisel Grundschule
  • Schulstraße – Anlieger frei!
  • Eichstraße von der Hutten- bis Pfalzstraße – Anlieger frei!
  • Pflaumstraße – Anlieger frei!
  • Pfalzstraße – Anlieger frei!
  • Klammenstraße von der Hutten- bis zur Blumenstraße – Anlieger frei!

Die Umleitung erfolgt über die Hafner-/Eichstraße, Weihergäßel und Herdstraße und umgekehrt!

Auch werden für die nachstehend aufgeführten Straßen von Mittwoch, 02.10.24 bis Montag, 07.10.24  ein „Haltverbot“ eingerichtet, um den Rettungsfahrzeugen den Weg zum Marktgelände frei zu halten.

Betroffen davon sind:

  • Hauptstraße (B 3) - Ostseite -  Östringer Straße bis Mozartweg
  • Hafnerstraße - Nordseite
  • Eichstraße - Ostseite - Hafnerstraße bis Weihergäßel
  • Weihergäßel - Nordseite
  • Herdstraße - Westseite
  • Herdstraße - Ostseite  - Huttenstraße bis HNr. 4 + Ecke HNr. 26
  • Bahnüberführung - Beidseits - Herd- bis Brückenstraße
  • Römerstraße - Südseite  - B 3 bis Trechterweg
  • Blumenstraße - Westseite
  • Trechterweg - Ostseite
  • Klammenstraße - Beidseits - Hutten- bis Blumenstraße
  • Pfalzstraße - Ostseite

Der Gemeindevollzugsdienst wird die angeordneten Halteverbote überwachen. Bei Nichtbeachtung werden die Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet!

Es wird daher um Beachtung der Halteverbotsbereiche gebeten und gleichzeitig um Verständnis dafür, dass die Maßnahmen zur Sicherheit der Anwohner entlang dem Marktgelände sowie der Marktleute und den Besuchern des Marktes getroffen werden müssen.

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Redakteur / Urheber
Straßenverkehrsbehörde