Europa- und Kommunalwahl 2024
Am kommenden Sonntag ist es soweit: die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind aufgerufen den Gemeinderat, den Kreistag des Landkreises Karlsruhe und das Europäische Parlament zu wählen. Insgesamt sind in Bad Schönborn 10.240 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen, die alle dazu eingeladen sind, dieses Wahlrecht aktiv auszuüben und damit dem Gemeinderat, dem Kreisrat sowie dem Europäischen Parlament die Legitimation für ihre künftige Arbeit auszusprechen.
Vor Kurzem haben wir Sie allgemein über die Wahlen informiert, auf die wir heute noch einmal im Detail eingehen möchten. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden Ihnen direkt nach Hause zugestellt, so dass Sie in Ruhe diese ausfüllen können, um sie am Wahlsonntag im Wahllokal in den entsprechenden Stimmzettelumschlag zu legen. Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl analog der Farbe des Stimmzettels hellrot/rosa ist sowie der Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahlen analog der Farbe des Stimmzettels hellgrün.
Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie dagegen im Wahllokal gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung. Für diese Wahl wird Ihnen allerdings kein Stimmzettelumschlag ausgehändigt.
Kumulieren und panaschieren
Bei den Kommunalwahlen besteht die Möglichkeit zu kumu- lieren und zu panaschieren.
Unter kumulieren versteht man Stimmenanhäufung, was bedeutet, dass Sie einem der Kandidaten der Gemeinderatsund Kreistagswahl bis zu drei Stimmen geben können. Dabei ist aber zu beachten, dass die maximale Anzahl der vergebenen Stimmen im Falle der Gemeinderatswahl 22 und im Falle der Kreistagswahl 5 betragen darf.
Panaschieren bedeutet, dass sich der Wähler im Grundsatz für die Abgabe eines bestimmten Stimmzettels einer Liste entscheiden kann und auf diesen weiteren Bewerber anderer Listen überträgt. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Gesamtstimmenanzahl von 22 Stimmen bei der Gemeinderatswahl und 5 Stimmen bei der Kreistagswahl nicht überschritten werden darf.
„Wahlrecht ist Wahlpflicht“
Dies bedeutet für Sie, - dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen sollten; - bei Abgabe Ihres Stimmzettels darauf achten sollten, dass Sie nicht mehr als die für das Gremium zu vergebenden Stimmen vergeben (22 bei der Gemeinderatswahl, 5 bei der Kreistagswahl und 1 Stimme bei der Europawahl); - einem Bewerber für die Gemeinderats- und Kreistagswahl nicht mehr als 3 Stimmen geben; - Ihren Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl in den dem Stimmzettel farblich entsprechenden Stimmzettelumschlag legen und in die jeweils gekennzeichnete Wahlurne werfen; - den Stimmzettel für die Europawahl unkuvertiert in die Wahlurne werfen.
Sie wählen richtig, wenn
... Sie den Stimmzettel einer Liste (bei der Kreistags- und Gemeinderatswahl) unverändert in den Stimmzettelumschlag geben. In diesem Falle würde jede/r Kandidat/in der Liste eine Stimme erhalten,
... Sie bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl nicht mehr als die höchst zulässige Anzahl der Stimmen abgeben, wobei Sie einem Kandidaten wahlweise eine, zwei oder drei Stimmen geben können.
Die Wahllokale zur Kommunalwahl und Europawahl 2024 sind wie bisher in den Grundschulen der Gemeinde eingerichtet. Dort können Sie Ihre Stimmabgabe vornehmen. Das für Sie zuständige Wahllokal ist Ihrer Wahlbenachrichtigung zu entnehmen und im Gebäude entsprechend gekennzeichnet.
Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag an Ihrer Stimmabgabe verhindert sein, so besteht für Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese können Sie mit der zugestellten Wahlbenachrichtigung, die Sie hierzu bitte auf der Rückseite ausfüllen und uns zukommen lassen oder Sie beantragen den Wahlschein per Internet. Hierzu befindet sich auf der Startseite der Gemeinde Bad Schönborn der entsprechende Link. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Internet nur bis Donnerstag, 06.06.2024 um 12.00 Uhr möglich ist.
Die Briefwahlunterlagen können
- bis Freitag, 07. Juni 2024 um 12.30 Uhr in beiden Bürgerbüros der Gemeinde
- Freitag, den 07. Juni 2024 in der Zeit zwischen 12.30 und 18.00 Uhr im Bürgerbüro Mingolsheim
- Samstag, den 08. Juni 2024 in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr im Bürgerbüro Mingolsheim und in ganz dringenden Fällen auch am Wahlsonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Bürgerbüro Mingolsheim beantragt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig, d. h. am Wahlsonntag, dem 09.06.2024 bis spätestens 18.00 Uhr bei den Briefwahlvorständen im Rathaus Bad Schönborn, Ortsteil Mingolsheim eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Briefwahlvorstände Mingolsheim und Langenbrücken treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahlsonntag, ab 15.00 Uhr im Rathausgebäude Bad Schönborn, Ortsteil Mingolsheim, zusammen.
Ergebnisermittlung:
Die Stimmauszählung der Europawahlen wird nach Wahlschluss um 18.00 Uhr in den Wahllokalen vorgenommen. Das Ergebnis der Kommunalwahlen erfolgt EDV-unterstützt und wird im Rathaus Bad Schönborn, Ortsteil Mingolsheim im Anschluss an die Wahlergebnisermittlung der Europawahl ermittelt.
Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Kreistagswahl noch am Wahlsonntag ermittelt wird und jenes der Gemeinderatswahl am Montag, den 10.06.2024, ebenfalls im Rathaus Bad Schönborn Ortsteil Mingolsheim. Die Wahlhandlung in den Grundschulen wie auch die Stimmenauszählung im Rathausgebäude sind öffentlich und für alle zugänglich.
Die Feststellung der Wahlergebnisse für Gemeinderat und Kreistag erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss, der dies am Sonntag, den 09.06.2024 und am Montag, den 10.06.2024 jeweils nach Ende der Stimmauszählung im Besprechungszimmer des Bürgermeisters (Zi. 23) im Rathaus Bad Schönborn, Ortsteil Mingolsheim vornehmen wird. Einziger Tagesordnungspunkt der Sitzungen ist die Feststellung der Wahlergebnisse aus der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Bad Schönborn und zum Kreistag des Landkreises Karlsruhe, Stimmbezirk IX, Östringen. Die Sitzung ist ebenso öffentlich und für alle zugänglich.
Schneiden Sie die Stimmzettel nicht ab und beschriften Sie bitte den Stimmzettelumschlag nicht. Denken Sie auch daran, dass Beleidigungen und Vorbehalte ebenfalls zur Ungültigkeit Ihrer Stimme führen.
Sperrung von Parkplätzen beim Rathaus Mingolsheim
Anlässlich der Europa- und Kommunalwahl werden ab 18.00 Uhr die Parkplätze an der Verbindungsstraße zwischen Friedrichstraße und Monestraße beim Rathaus Bad Schönborn OT Mingolsheim gesperrt. Die Sperrung ist erforderlich, damit die Wahlvorstände der 8 Wahlbezirke ihre Unterlagen zur Wahlprüfung und Ermittlung des Gesamtergebnisses abgeben können.
Haben Sie Fragen
Haben Sie noch Fragen zur Kommunalwahl?
Das Wahlamt der Gemeinde, Herr Vogel, Rathaus Mingolsheim, Tel.: 07253 870-240, dirk.vogel(at)bad-schoenborn.de oder Frau Kletti, Rathaus Mingolsheim, Tel.: 07253 870-261, ann-sophie.kletti(at)bad-schoenborn.de stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zu Ihren beantragten Briefwahlunterlagen? Wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen unserer Bürgerbüros. (Tel.: 07253 870-241, -242, -243, -244, -245)