Unerlaubtes Ernten und Sammeln ist kein Kavaliersdelikt!


Auch in diesem Herbst sind sie wieder unterwegs: Menschen, die Obst und Nüsse ernten und einsammeln. Die Menschen, die das ganze Jahr über ihre Obst- und Nussbäume pflegen, wollen im Herbst auch den „Lohn der Arbeit“ eisammeln. Sie freuen sich auf eine reiche Ernte. Doch leider gibt es immer wieder auch Menschen, die im Herbst von Bäumen ernten, die ihnen nicht gehören. Sie rauben nicht nur die Früchte des Eigentümers sondern schmälern auch seine Freude an dem ganzjährigen Einsatz zum Wohle der Natur.

Das unerlaubte Sammeln von Obst und Nüssen von Bäumen anderer Eigentümer ist eine Straftat. Den Tatbestand „Mundraub“ gibt es zwar seit 1975 nicht mehr (lt. www.anwalt.de/rechtstipps), doch das Pflücken von Bäumen und das Aufsammeln von Fallobst ist und bleibt eine Straftat.

Fallobst gehört demjenigen auf dessen Grundstück es liegt und Früchte und Nüsse, die noch am Baum hängen, gehören logischerweise dem Eigentümer bzw. Pächtern der Bäume. Ausreden wie „Wenn ich es nicht auflese, verdirbt es!“ oder „Der kümmert sich ja eh nicht mehr drum!“ beruhigen vielleicht das eigene Gewissen, schützen aber ggf. nicht vor einer Strafverfolgung. Das weiß auch ein enttäuschter Mingolsheimer, der schon zweimal fremde Personen „mit Sammelausrüstung“ und einem „halben Eimer Nüssen“ in diesem Herbst an Bäumen der Verwandtschaft angetroffen hat. Er wies daraufhin, dass es sich bei „Sammeln vor dem 11. November nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um Diebstahl!“

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Bäume abzuernten kennzeichnen diese oft mit „Pflück-mich“-Schildern, so wie am Betonweg zwischen der B3 und Malsch. Hier ist das Pflücken vom Baum und das Aufsammeln von Fallobst ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht.

Auch bei der geplanten digitalen Streuobstplattform, die bald in Betrieb gehen wird, können Bäume zur Ernte angeboten werden. Ohne eine solche Erlaubnis von den jeweiligen Eigentümern ist das Sammeln und Ernten jedoch strafbar.

Wenn Sie Obst oder Nüsse ernten und sammeln möchten, dann holen Sie sich bitte im Vorfeld die Erlaubnis des Grundstücks- und/oder Baumbesitzers. Nur so werden Sie der Arbeit der Besitzer gerecht und verstoßen nicht gegen geltendes Recht.

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Redakteur / Urheber