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Ausweitung der Testpflicht an Schulen und Kitas


Vor allem aufgrund der Omikron-Variante wird Baden-Württemberg das Testnetz an Schulen und Kitas sowie in der Kindertagespflege noch enger stricken und die Investitionen noch einmal erhöhen. Mehr als 26 Millionen Euro stellt das Land zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln zur Verfügung, um ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise den Personenkreis der Testungen zu erweitern. Dies ist ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität.

In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen, wenn an ihrer Einrichtung Antigenschnelltests zum Einsatz kommen. Sollten PCR-Pooltests in Verwendung sein, sollen die Schulen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten. Ab der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien stehen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen auf dem Pflichtprogramm, wenn sie nicht geboostert sind. Darüber hinaus gilt für das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt. Über einen entsprechenden zwischen Finanz-, Kultus- und Sozialministerium abgestimmten Beschlussvorschlag wird der Ministerrat in Kürze entscheiden. Nach aktuellen Erkenntnissen kann der Schutz durch Auffrischungsimpfungen deutlich erhöht werden. Bis Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres Personal einen Booster erhalten haben, wird also ein zusätzliches Testangebot geschaffen. Zudem ist es wichtig, dass sich alle Betroffenen schon vor der Rückkehr nach den Ferien an Schulen, Kitas und Co. testen lassen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Dies ist neben dem Aufruf zum Impfen und Boostern ein weiterer Appell der Landesregierung an die Bürgerinnen und Bürger. Das Verhalten jedes einzeln ist mit Omikron noch bedeutender geworden.

Gegen Omikron vorbeugen

„Wir haben ein gut funktionierendes Sicherungssystem an Schulen und Kitas. Allerdings müssen wir auf die Omikron-Variante reagieren und vorbeugen. Deshalb ziehen wir das Testnetz enger und stellen für alle Nicht-Geboosterten weitere Tests zur Verfügung. So leisten wir einen weiteren Beitrag zur Sicherung des Präsenzbetriebs“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper, und Sozialminister Manne Lucha ergänzt: „Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Auffrischungsimpfung einen erheblichen Beitrag zum Gesundheitsschutz liefert. Weiterhin bleibt es unheimlich wichtig, alle weiteren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, denn das Virus können wir nachwievor nicht wegtesten. Es hilft nur Impfen und Boostern. Alle sollten die guten Angebote in Baden-Württemberg annehmen.“

Die etablierten und gut eingespielten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben bestehen – vom Tragen von Masken über das regelmäßige Lüften bis hin zu den Abstands- und Hygienevorgaben, sodass die Kinder und Jugendlichen sowie das Personal ab kommendem Montag gut gerüstet in den Präsenzbetrieb starten können.

Informationen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Informationen zum Thema Schulbetrieb ab dem 10. Januar 2022.

Das Kultusministerium hat die Schulen am 5. Januar 2022 mit einem Schreiben des Ministerialdirektors Daniel Hager-Mann über den Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien informiert. Dieses ist auch auf dieser Seite hier abrufbar.

Zudem gibt es hier auch weitere, für den Unterricht relevante Schreiben und Corona-Verordnungen des Landes. Außerdem werden wir auf dieser Seite in den kommenden Tagen die neue Corona-Verordnung Schule einpflegen, und es wird dort eine Übersicht der geplanten Regelungen erscheinen.

„Wir antworten mit unseren Maßnahmen auf die Omikron-Variante, und gleichzeitig geben wir den Schulen mit den Regelungen die gewünschte Flexibilität, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Damit sind diese gerüstet für den Start am Montag“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Ich bitte zudem darum, dass sich alle noch einmal testen lassen, bevor am Montag die Rückkehr an die Schulen ansteht. Genauso appelliere ich, sich impfen und boostern zu lassen. Mit der Auffrischung ist man auch besser gegen Omikron geschützt.“

Infoschreiben:

Verordnungen:

Häufig gestellte Fragen:

Die aktuellen FAQs zum Schulbetrieb finden Sie hier.

Pressemitteilungen

Pressemitteilung: Ausweitung der Testpflicht an Schulen und Kitas

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Redakteur / Urheber
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg