Corona-Verordnung
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
14.02.2021
Änderungen zum 15. Februar 2021
Externe Links der Landesregierung Baden-Württemberg- Corona-Verordnung des Landes
- Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick – Regelungen ab 15. bzw. 22. Februar 2021 (PDF)
- Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 22. Februar 2021 (PDF)
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
- Informationen des Kultusministeriums zum Schul- und Kitabetrieb
Änderungen zum 11. Februar 2021
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben. Damit setzt das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um.Die Gesundheitsämter vor Ort können nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. Dies ist nicht über die Corona-Verordnung geregelt, sondern über einen Erlass des Sozialministeriums. Über mögliche Beschränkungen informieren die Stadt- und Landkreise vor Ort.
Externe Links der Landesregierung Baden-Württemberg
- Corona-Verordnung des Landes
- Corona-Verordnung mit Änderungsverordnungen und konsolidierten Fassungen im PDF-Format
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Änderungen zum 1. Februar 2021
- Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen (aufgrund der anschließenden beweglichen Ferientage, die die meisten Schulen als Fastnachtsferien nutzen, bleiben Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen auch in der darauffolgenden Woche bis 21. Februar 2021 geschlossen). Für Abschlussklassen kann es weiter abweichende Regelungen geben. Eine Notbetreuung in den Kitas und bis zur 7. Klassenstufe wird weiter angeboten.
- Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig; für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die Krankenhäuser haben den Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten. Der Zutritt von sonstigen externen Personen zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig.
- Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen kontaktarm Wettscheine annehmen. Dabei gelten die Regelungen für Mischsortimente und die Personenbeschränkungen pro 10 Quadratmeter des Einzelhandels entsprechend.
- Redaktionelle Anpassungen.
Externe Links der Landesregierung Baden-Württemberg
- Corona-Verordnung des Landes
- Corona-Verordnung Studienbetrieb
- Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig vom 25. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 (PDF)
- Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (PDF)
- Leichte Sprache: Erklärungen zur Corona-Verordnung
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Änderungen zum 25. Januar 2021
- Konsolidierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Begründung zur vierten Änderungsverordnung vom 16. Januar 2021 zur fünften Corona-Verordnung vom 30. November 2020 (PDF)
- Begründung zur dritten Änderungsverordnung vom 8. Januar 2021 zur fünften Corona-Verordnung vom 30. November 2020 (PDF)
- Allgemeines FAQ zur Corona-Verordnung
- FAQ Ausgangsbeschränkungen
Änderungen zum 18. Januar 2021
- Konsolidierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Übersicht über die Regelungen ab 11. Januar 2021 (mit Aktualisierung zum 18. Januar 2021) (PDF)
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 11. Januar 2021) (PDF)
- Begründung zur vierten Änderungsverordnung vom 16. Januar 2021 zur fünften Corona-Verordnung vom 30. November 2020 (PDF)
- Allgemeines FAQ zur Corona-Verordnung
- FAQ Ausgangsbeschränkungen
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Weitere Änderungen zum 11. Januar 2021
Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. Januar 2021
- Konsolidierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Übersicht über die Regelungen ab 11. Januar 2021 (PDF)
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 11. Januar 2021) (PDF)
- Begründung zur 3. Änderungsverordnung vom 8. Januar 2021 zur 5. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 30. November 2020 (PDF)
- Allgemeines FAQ zur Corona-Verordnung
- FAQ Ausgangsbeschränkungen
Änderungen zum 23. Dezember 2020
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Änderung zum 16. Dezember 2020
- Konsolidierte Verordnung
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung und zu den Ausgangbeschränkungen
- Übersicht über die ab 16. Dezember 2020 gültigen Regelungen (PDF)
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (PDF)
Änderungen zum 12. Dezember 2020
Änderung zum 8. Dezember 2020
Änderungen zum 01. Dezember 2020
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Änderungen zum 28. November 2020
Corona-Verordnung AbsonderungÄnderungen zum 18. November 2020
Änderungen zum 8. November 2020
Änderungen zum 7. November 2020
Änderungen zum 6. November 2020
Änderungen ab 3. November 2020
Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020
- Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung, sowie Fragen und Antworten
- Übersicht über die Verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche
- Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Corona-Verordnung mit Änderungsverordnungen und konsolidierter Fassung im PDF-Format
- Begründung zu den wesentlichen Eckpunkten der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020
Änderungen zum 23. Oktober 2020
Änderungen zum 22. Oktober 2020
Änderungen zum 20. Oktober 2020
Änderungen zum 19. Oktober 2020
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (allgemeine Corona-Verordnung)
- Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst
Änderungen zum 17. Oktober 2020
Änderungen zum 16. Oktober 2020
- Corona-Verordnung Schule
- Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Änderungen zum 12. Oktober 2020
Änderungen zum 11. Oktober 2020
Änderungen zum 9. Oktober 2020
Änderungen zum 30. September 2020
Änderungen zum 25. September 2020
Änderungen zum 19. September 2020
Änderungen zum 14. September 2020
- Corona-Verordnung Schule
- Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Corona-Verordnung Sport
- Corona-Verordnung Bäder und Saunen
11. September 2020
29. August 2020
- Corona-Verordnung Einreise, Quarantäne und Testpflicht
- Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Corona-Verordnung Messen
- Corona-Verordnung Kinder- und Jugendsozialarbeit und sonstige Angebote:
- Corona-Verordnung Beherbergungsverbot
- Corona-Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten
- Corona-Verordnung Bäder und Saunen
- Corona-Verordnung Sport
- Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Corona-Verordnung Reisebusse
Alle Änderungen im Detail finden Sie hier.
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