Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Ergänzende Informationen zum Online Prozess
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.
Vorab informieren:
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können.
In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.
Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn
- die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist,
- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme des Wohnorts),
- eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist.
Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich beim Bürgerbüro stellen.
Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch von einem Vertreter, beispielsweise den Großeltern oder sonstigen Verwandten des minderjährigen Kindes, überbracht werden, wenn die Eltern den Antrag aus Zeitgründen nicht selbst abgeben können. Der Antrag muss dann aber vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein und alle formalen Anforderungen erfüllen. Außerdem muss eine Vollmacht der Eltern vorgelegt werden.
Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Unabhängig vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des Reisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Wenn der Reisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie auf Wunsch benachrichtigt, damit Sie diesen abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat
- bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) – sofern vorhanden. Ansonsten Geburtsurkunde.
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit: in Zweifelsfällen oder bei Einbürgerung (erstmaliger Antrag)
- bei Änderung des Namens
- durch Heirat: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde
- durch Scheidung: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
Hinweis: Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.
- Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 70,00
- unter 24 Jahre: EUR 37,50.
- Die Gebühr für ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00) beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 92,00
- unter 24 Jahre: EUR 59,50.
- Die Gebühr für ein Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 102,00 / EUR 124,00
- unter 24 Jahre: EUR 69,50 / EUR 91,50.
- Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 140,00
- unter 24 Jahre: EUR 75,00.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 31,00 Zuschlag bezahlen.
- Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
- Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
- § 1 Passpflicht
- § 5 Gültigkeitsdauer
- § 6 Ausstellung eines Passes
- § 7 Passversagung
- § 19 Zuständigkeit
- § 1 Muster für den Reisepass
- § 15 Gebühren
- Bürgerservice-Portal