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Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf ebenfalls auf Wunsch der Sorgeberechtigten ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der Personalausweis hat Scheckkartenformat und ist zusätzlich mit einem Chip ausgestattet, der folgende Daten enthält: Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke  (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise Online-Ausweisfunktion und

die Unterschrifts-/Signaturfunktion.

Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.

Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn

- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt (z.B. durch starke optische Veränderung) oder

- eine Namensänderung (z.B. durch Heirat oder Scheidung) vorgenommen wurde

- er verändert worden ist oder

- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)

Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Vorab informieren:

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Hinweise
  • Bürgerservice-Portal