Weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus
Die Landesregierung hat die Schutzmaßnahmen ausgeweitet. Lesen Sie hier die Details. Sie können am Ende des Textes auch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
vom 17. März 2020 herunterladen.
Aufgrund der Schließung des Thermariums können zentrale touristische Leistungen bis auf Weiteres nicht erbracht werden. Viele Gästehäuser, Ferienwohnungen und Hotels haben als Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus für die nächsten 4 Wochen ihren Betrieb eingestellt.