Rat und Hilfe
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
- Erlaubnis für Pfandleiher
- Erlaubnis für Spielhallen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen
Übergeordnete Lebenslage: Gewerbe